Von Kai Ehlers

Am Morgen des 18. Oktober 1977 wurde die Welt durch die Nachricht überrascht, in der Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim seien die RAF Gefangenen Jan Carl Raspe angeschossen und sterbend, Andreas Baader erschossen, Gudrun Ensslin erhängt und Irmgard Möller durch Messerstiche schwer verletzt in ihren Zellen aufgefunden worden.

Die offizielle Erklärung lautete schon um 9 Uhr früh, noch bevor die gerichtsmedizinischen Untersuchungen überhaupt eingeleitet waren: Selbstmord. Ähnlich vier Wochen später beim Tod Ingrid Schuberts. Während die deutsche Presse weitgehend die offizielle Version übernahm, schrieb die internationale Presse: “Mord!” In Deutschland blieb es eine Minderheit linker und autonomer Blätter, die Zweifel gegenüber der Selbstmord-These anmeldeten wie auch die Anwälte der Toten, an ihrer Spitze Otto Schily. Der “Arbeiterkampf” des Kommunistischen Bundes listete minutiös die “Wunder von Stammheim” auf, all die Widersprüche, Ungereimtheiten und blanken Erfindungen, die im Laufe der nächsten Tage, Wochen und Monate von BKA, Staatsanwaltschaft, Regierung und einer ihnen sklavisch folgenden Presse produziert wurden.

Spuren nicht gefunden und nicht gesucht

Die Wunder beginnen mit der Behandlung Irmgard Möllers, der einzigen Überlebenden der nächtlichen Geschehnisse. Sie erklärte am 16. Januar 1978 vor dem Untersuchungsausschuss des baden-württembergischen Landtages, sie sei nachts von zwei Knallgeräuschen und einem Quietschen erwacht, dann aber mit einem eigenartigen “Rauschen im Kopf” wieder eingeschlafen und erst wieder zu sich gekommen, als man ihr die Augenlieder aufgezogen habe. Auf keinen Fall habe sie Hand an sich selbst gelegt. Über Selbstmord hätten die Gefangenen nach dem angeblichen Freitod Ulrike Meinhofs im Sommer 1976 zwar diskutiert; dabei hätten sie aber festgehalten, dass es sich um eine CIA-Methode handele, Morde als Selbstmorde darzustellen. Wörtlich sagte Irmgard Möller: “Keiner hatte die Absicht des Selbstmordes. Das widerspricht unserer Politik!”

Ihre Aussage wurde jedoch beiseitegeschoben, sie galt ohnehin als parteiisch und wurde obendrein als Lügnerin abgestempelt. In den Untersuchungen der Sonderkommission ging es offensichtlich nicht um Aufklärung der Vorfälle, sondern um deren Einordnung in die offizielle Selbstmord-These. Dem “Knallen” und dem “Quietschen” sowie dem “Rauschen” in Irmgard Möllers Kopf wurde nicht nachgegangen. Stattdessen hieß es, es sei mit Sicherheit auszuschließen, dass ihr oder den anderen Gefangenen Gifte oder Betäubungsmittel verabreicht worden sein könnten. Vor demselben Untersuchungsausschuss erklärte einer der internationalen ärztlichen Gutachter jedoch später, man habe zwar keine derartigen Spuren gefunden, aber auch nicht danach gesucht. Es gebe heute “so und so viele Gifte, dass man, wenn man nicht gerichtet auf ein bestimmtes Gift sucht, unter Umständen eines übersieht, vor allem die komplizierteren organischen Gifte. Nehmen Sie Digitalis oder nehmen Sie Insulin – wenn man darauf nicht gerichtet untersucht wird, wird man es nicht finden.” (AK 123)

Nun soll damit, 30 Jahre danach, nicht die Behauptung aufgestellt werden, die Gefangenen seien betäubt und dann getötet worden. Diese wäre nicht zu beweisen. Die Behandlung der Aussagen von Irmgard Möller zeigt aber, wie mit Spuren umgegangen wurde, die geeignet hätten sein können, die offizielle Selbstmord-These in Frage zu stellen. Zweifel waren angebracht, ihnen hätte im Sinne der von der Bundesregierung versprochenen rückhaltlosen Aufklärung nachgegangen werden müssen.

Höchste Verwunderung musste ja die Tatsache hervorrufen, dass Raspe und Baader sich mit eigenen Pistolen erschossen haben sollten. Wie waren die Pistolen in die Zellen gekommen? Sie seien durch Besucher der JVA eingeschmuggelt worden, hieß es anfangs. Wie das, wenn Besucher sich bis auf die Haut filzen und mit Metalldetektoren abspüren lassen mussten, wenn während der Kontaktsperre niemand ohne Wissen des BKA den RAF-Trakt betreten konnte?

Die Waffen seien in Baaders Plattenspieler gefunden worden, hieß es dann. Wie das, wenn den Gefangenen doch alle Geräte abgenommen worden waren? Raspe soll seine Waffe hinter der Fußleiste versteckt haben. Eine dritte Waffe soll bei den ersten Aufräumungsarbeiten in den angrenzenden Zellen später sogar im Wandputz gefunden worden sein. Wie hätten die Gefangenen diese Waffen bei den täglichen Kontrollen, den vielfachen Verlegungen, die gleichbedeutend mit einer Totalrevision ihrer gesamten Habe waren, mit sich nehmen sollen? Wie konnte Baader sich schließlich mit einer 18 Zentimeter langen Waffe am Hinterkopf einen schräg nach oben verlaufenden Schuss selbst ansetzen und dabei zwar Blut an der einen Hand, aber keine Fingerabdrücke an der Waffe hinterlassen? Ähnlich bei Raspe: Wieso lag die Waffe nach einem aufgesetzten Schuss in die Schläfe in seiner rechten Hand und nicht – der Hand durch den Rückstoß entglitten – neben ihm? Wieso fanden sich auch auf seiner Pistole keine Fingerabdrücke? Haben Baader und Raspe die Pistolen nach Gebrauch noch gesäubert? Alles Fragen, denen nicht nachgegangen wurde. Nicht nachgegangen wurde auch der Frage, in welcher Reihenfolge die drei Projektile abgeschossen wurden, die in Baaders Zelle gefunden worden waren. Traf der erste Schuss seinen Kopf und wurde erst danach auf Bett und Decke geschossen, dann wäre das ein Hinweis darauf, dass jemand anderes als Baader die Waffe geführt haben müsste. Ballistische Untersuchungen wurden nicht vorgenommen. Unbeantwortet blieb auch die Frage, woher der Sand an Baaders Schuhen stammte. Die vom Wiener Gerichtsmediziner Prof. Holczabek geforderte mineralogische Untersuchung wurde nicht durchgeführt.

Wenden wir uns schließlich Gudrun Ensslin zu: Wieso wurde sie nicht sofort aus der Schlinge geschnitten, als man sie fand? Möglicherweise lebte sie noch. Stattdessen warteten Anstaltspersonal und Ärzte mehrere Stunden, bevor sie die Erhängte aus der Schlinge nahmen. Da konnte der Todeszeitpunkt schon nicht mehr genau festgestellt werden. Ähnliche Ungenauigkeiten, wenn man es so nennen und nicht von bewusster Vertuschung reden will, sind bei der Bestimmung des Todeszeitpunktes von Baader und Raspe zu bemerken. Wieso riss die Schlinge sofort, als man die Erhängte abnahm, wieso nicht vorher? Wieso wurde der übliche Histamintest nicht vorgenommen, der zur Routine gehört, wenn es darum geht, Selbsttötungen durch Erhängen nachzuweisen? Wieso wurden die Verletzungen an Gudruns Körper nur festgestellt, ihre Ursache aber nicht untersucht? Wo blieben die Briefe, die aus ihrer Zelle entfernt wurden? Was ist ihr Inhalt?

Fragen über Fragen, die nicht, falsch oder zumindest irreführend beantwortet wurden. Spuren möglicher Fremdeinwirkung wurde, man ist versucht zu sagen, systematisch nicht nachgegangen. Stattdessen setzte der Justizminister von Baden-Württemberg, Traugott Bender, zuerst den Leiter der JVA und den Sicherheitsbeauftragten ab, dann trat er selbst zurück. Sein Nachfolger Guntram Palm ordnete an, “dass alle nicht tragenden Wände der Terroristenzellen in der Stammheimer Haftanstalt abgerissen werden. Ferner erhielt das Baukommando den Auftrag, alle Fußböden aufzureißen und den Putz von den tragenden Wänden zu stemmen.”

Dies geschah laut Datum der Pressemeldung bereits im November, nur drei Wochen nach der Todesnacht von Stammheim, lange bevor der parlamentarische Untersuchungsausschuss mit seiner Arbeit begonnen hatte. Und dies bedeutete, so kommentierte der “Arbeiterkampf” damals, “die endgültige Pulverisierung der Umgebung, in der sich das Wunder von Stammheim ereignet hat. Hier wird man niemals mehr beweisen können, was wirklich in den Wänden usw. war – und wer es dort hineingesteckt hat.” Dem ist nach 30 Jahren nichts hinzuzufügen.

Statt Tatsachen nachzuspüren, wurde versucht, die Selbstmordthese mit psychologischen Spekulationen zu untermauern. Die Gefangenen hätten mit ihrem “kollektiven Selbstmord” ein Fanal setzen wollen, hieß es, dann aber auch, sie hätten sich aus Verzweiflung und Frust über die gescheiterte Befeiungsaktion umgebracht. Dass “Frust” und “Fanal” als Motivation einander ausschließen, störte die Urheber dieser Spekulationen nicht, ebenso wenig wie die Tatsache, dass eine Verabredung zur kollektiven Selbsttötung einer spontanen Verzweiflungstat widerspricht – zumal der entführte Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer zu dem Zeitpunkt noch lebte, also gar nicht sicher war, ob die Aktion nicht noch eine andere Wendung nehmen könnte.

Zusätzlich zu solchen Spekulationen wurden nach der Pulverisierung der Zellen weitere Wege gefunden, wie die Waffen in die Zellen gekommen sein sollten. Nach der Ermordung Generalstaatsanwalt Bubacks am 7. April 1977, die gemeinhin als Auftakt des Deutschen Herbstes gilt, übernahm am 1. Juli sein Nachfolger Kurt Rebmann die Leitung des Stammheimer Verfahrens. Er fand einen Kronzeugen, Volker Speitel, der bereit war, gegen die RAF auszusagen. Von Speitel stammt die Idee, die Waffen seien, versteckt in Hohlräumen von Prozessakten, während des Prozesses den Gefangenen von ihren Anwälten übergeben worden. Speziell die Anwälte Arndt Müller und Achim Newerla wurden verdächtigt.

Mit dieser Geschichte zog Generalstaatsanwalt Rebmann am 12. Januar vor den Untersuchungsausschuss und in die Öffentlichkeit. Vier Tage später platzte die Geschichte, als die im Prozess eingesetzten Polizeibeamten vor dem Ausschuss aussagten, während des Prozesses sei jede Akte sondiert, per Hand von ihnen durchgeblättert worden und im Übrigen seien gerade Newerla und Müller “eigentlich nie” im Verhandlungssaal, sondern immer nur unter den Zuschauern gewesen, hätten also gar keinen direkten Kontakt zu den Angeklagten gehabt. Zur selben Zeit platze noch eine Bombe: Der Techniker des Sicherheitskommandos sagte vor dem Ausschuss aus, dass die Sicherheitsanlage des angeblich sichersten Gefängnisses der Welt keineswegs sicher gewesen war, sondern bei langsamen Bewegungen an den Wänden der Gängen entlang unterlaufen werden konnte. Das hieß: Ein unbeobachteter Zugang zu den Zellen über die Nottreppe war in der Todesnacht möglich. Ungeachtet solcher Widersprüche wurde das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren im April mit der Begründung eingestellt, dass “die Gefangenen Baader, Ensslin und Raspe sich selbst getötet haben, die Gefangene Möller sich selbst verletzt hat und eine strafrechtlich relevante Beteiligung Dritter nicht vorliegt”.

“Ein für allemal abgeschlossen. Basta”

Bleibt nur noch dies zu erwähnen: Nach dem Abschluss der Ermittlungen ging es gegen die Kritiker. Am 21. Juli 1978 wurde u. a. gegen mich als damaligen presserechtlich Verantwortlichen des Kommunistischen Bundes Anklage wegen Staatsverleumdung in mehreren Fällen erhoben. Als Ergebnis einer sich entwickelnden Solidaritätskampagne schlug ein französisches “Koordinationskomitees gegen die Repression” die Bildung einer “Internationalen Untersuchungskommission über die Stammheimer ›Selbstmorde‹” vor. Angesichts des sich andeutenden öffentlichen, vor allem internationalen Interesses für den bevorstehenden Prozess schien es der Staatsanwaltschaft offensichtlich ratsamer, das Verfahren vor Eröffnung des Prozesses aus formalen Gründen einzustellen.

Seither wird jegliche gerichtliche Neubefassung mit den nach wie vor offenen Fragen abgeschmettert: Als der “stern” 2002 Beweise dafür vorlegte, dass die Geschichten des Kronzeugen Speitel konstruiert seien, sogar den begründeten Verdacht aussprach, Speitel könne im Dienste des Verfassungsschutzes gestanden haben, und somit die Frage, wie die Waffen in die Zellen gekommen seien, einer neuen Überprüfung unterzogen werden müsse, bekam das Blatt vom Leiter der kriminalpolizeilichen “Sonderkommission Stammheim” eine doppelte Antwort. Erstens: Man habe seinerzeit “keine über den Selbstmord hinausgehenden Ermittlungsaufträge bekommen”. Und zweitens: “Die Staatsanwaltschaft – die objektivste Behörde der Welt – hat das Verfahren eingestellt. Damit ist der Fall ein für allemal abgeschlossen, und damit basta.”

Dem kann man nur, ebenso kategorisch, entgegenstellen, dass die Fragen, was in der Nacht vom 17. auf den 18. Oktober 1977 geschah, bis heute noch nicht geklärt sind. Und solange das so ist, sind Zweifel an der These des Selbstmordes berechtigt und notwendig.

 

Unser Autor Kai Ehlers ist freier Publizist und lebt in Hamburg. Er veröffentlichte zahlreiche Bücher zur 68er Problematik und über das postsowjetische Russland; darüber hinaus schreibt er Features für Fernsehanstalten. Ehlers war 1977 verantwortlicher Redakteur des AK.
Dieser Artikel gehört zu folgenden Dossiers:Deutscher Herbst – Akteure, Wechselwirkungen und Meinungen zu den Ereignissen vor 30 Jahren.

URL: http://www.neues-deutschland.de/artikel/117663.html

(13.10.2007 | Quelle: Tageszeitung Neues Deutschland | www.neues-deutschland.de)