Solidarischer Nachbar zu 2 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt // Polizeiübergriff interessiert Gericht nicht // Kundgebung vor Prozessbeginn

Vor einem Jahr wurden in der Wilhelm-Raabe-Straße in Stuttgart zwei Wohungen besetzt. Am 2. Juli endetet der Prozess gegen einen Nachbarn, der sich der Besetzung gegenüber solidarisch gezeigt hatte. Ihm wurde „Widerstand und Beleidigung“ vorgeworfen. Dabei war er, samt seinem zweijährigen Kleinkind, von der Polizei körperlich angegangen worden. Er wurde letztlich wegen einer „Beleidigung“zu 2 Monaten Haft auf 3 Jahre Bewährung verurteilt.

Um was ging`s?

Der Beschuldigte war am Abend nach der Räumung mit seinem schlafenden zweijährigen Kind in das Haus, in dem einen Monat lang zwei Wohnungen von Familien besetzt wurden, zurückgekehrt. Dort war er einer der regulären Mieter. Das Haus war auch am späten Abend noch von Einheiten der Einsatzhunderschaft, samt Absperrgittern belagert.

Als er mit dem Kind auf dem Arm den Hausflur betrat, schloss er die offenstehende Haustür. Zwei Polizisten, die sich ohne Erlaubnis im Hinterhof des Gebäudes versteckt hielten, nahmen das zum Anlass ihn zu bedrängen und forderten ihn auf, die Haustüre wieder zu schließen. Als der Bewohner das verneinte und bat auf sein schlafendes Kind Rücksicht zu nehmen, stießen die Beamten ihn samt Kind auf der Treppe, bedrohten mit geballter Faust das Kleinkind und schrien absichtlich so lange und laut bis das Kind weinend aufgewacht war und verhöhnten es anschließend.

Kundgebung vor Prozessbeginn

Vor Beginn des Prozesses war es zu einer Protestkundgebung direkt vor dem Amtsgericht gekommen. U.a. Tom Adler von der Fraktionsgemeinschaft SÖS/Linke, sowie ein Vertreter der Roten Hilfe drückten ihre Solidarität mit dem Angeklagten aus und wendeten sich gegen jeden Versuch, die Wohnraum-Bewegung zu kriminalisieren.

Poizeizeugen mit Belastungseifer

Die einzigen „Zeugen“ die gegen den Beschuldigten aussagen konnten, waren die beiden Bullen, die ihn und sein Kind auch bedrängt und angegriffen hatten. Beide widersprachen sich was die Länge des ganzen Vorgangs und andere wesentliche Details anging, wiederholten ansonsten aber ihre wortgleichen Schilderungen der angeblichen Beleidigung und des Widerstands. Einer der Täter, war dabei so ehrlich zuzugeben, dass er erst nach einer Besprechung mit dem Einsatzleiter und seinem Kollegen zum Schluss gekommen sei, dass „Widerstand vorlag“. Das hätte „ja auch politisch eine Bedeutung“ gehabt.

Vor der Klassenjustiz verteidige ich mich nicht“

In einem Statement, ging der Angeklagte auf den politischen Charakter des Verfahrens ein und thematisierte zunächst, dass seine eigene Anzeige gegen die beiden Täter in Uniform ohne dass ermittelt wurde und ohne Angabe von Gründen eingestellt wurde. Die einzige Reaktion auf die Anzeige war, dass er selbst, an dem Tag als sie bei der Staatsanwaltschaft einging, noch vom Polizeipräsidenten Franz Lutz persönlich angezeigt wurde. Die gleiche Staatsanwältin Frau Henze, die sich weigerte gegen übergriffige Polizisten zu ermitteln, vertrat nun die Anklage gegen deren Opfer.

Dann ordnete er das Verfahren in den Kontext der Besetzung vom Mai 2018 und die folgende Kriminalisierungswelle ein: Die hohen Geldstrafen gegen die BesetzerInnen (http://leerstandbeleben.bplaced.net/?p=843), die martialische Räumung und auch die andauernden Schikanen gegen die noch verbliebenen MieterInnen in der Wilhelm-Raabe-Str. 4. Dass statt 2 Wohungen im Mai 2018, heute schon 4 Wohnungen in dem Haus leerstehen und die letzte verbliebene Familie von einer Räumungsklage bedroht ist, interessiere die Justiz natürlich nicht. Genauso wie Polizei und Justiz um die Besetzung zu beenden eine fehlende Räumungsklage nicht gestört hatte.

Er schloss seine Ausführungen „ … so wie die Räumung letztes Jahr nicht nur im Interesse der Besitzer war, sondern letztlich im Interesse aller die mit Vermietung von Wohnraum reich werden, so entspricht auch die heute geplante Kriminalisierung der Solidarität dem Interesse der gleichen kleinen Minderheit die auf Kosten der großen Mehrheit lebt.

Es gibt einen Begriff für so eine Justiz: Klassenjustiz.
Und vor der Justiz einer Klasse der Besitzenden verteidige ich mich nicht!“

Während der Verkündung des Urteils verließ ein Großteil der ZuschaerInnen den Raum, um nicht weiter von den üblichen Phrasen der Richterin belästigt zu werden.

Der Kampf um Wohnraum ist Klassenkampf und lässt sich nicht kriminalisieren!