Aufgrund mehrerer Strafverfahren gegen AktivistInnen die im Februar 2011 gegen einen Naziaufmarsch in Dresden auf die Straße gingen haben rund 20 antifaschistische Organisationen eine gemeinsame Solidaritätserklärung veröffentlicht.

 

 

Die Staatsanwaltschaft wirft den Betroffenen Landfriedensbruch und weitere Straftaten vor. In einem Fall strengt die Behörde ein Verfahren unter dem Tatvorwurf „versuchter Totschlag“ an. Dem Antifaschist wird vorgeworfen Pyrotechnik eingesetzt zu haben. Bereits in den kommenden Wochen stehen zwei Gerichtsverhandlungen in diesem Kontext an. Da nach Jugendstrafrecht verhandelt wird, ist die Öffentlichkeit in Beiden Verhandlungen ausgeschlossen. Dennoch rufen UnterstützerInnen für den 19. Februar und den 5. März jeweils um 8:30 Uhr zu Kundgebungen vor Verhandlungsbeginn auf.

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